Das Impressum war bereits in einem früheren Artikel Thema. Da dieser Bereich für alle kommerziell genutzen Seiten Pflicht ist, gibt es auch immer wieder Diskussionen über den Inhalt sowie die Erreichbarkeit dieses Teils einer Webseite. Gern werden auch falsche bzw. unzureichende Inhalte des Impressums als Grundlage für eine Abmahnung genutzt, die in den meisten Fällen auch mit entsprechend hohen Kosten einhergehen.
Über meinen Twitter-Account habe ich nun einen weiteren guten Hinweis zum Thema Impressum gefunden – Thx to wuestenigel. Oftmals steht der Link zum Impressum nicht direkt in der Hauptnavigation sondern etwas stiefmütterlich behandelt im Footer der Seite oder unter Umständen noch versteckter. Die Gerichte haben sich inzwischen auch damit beschäftigt, wo der Link zu Impressum stehen sollte und wie deutlich er erkennbar zu sein hat. Wie immer möchte ich darauf hinweisen, dass ich keine juristische Ausbildung genossen habe und im Zweifelsfall dazu anrate, einen entsprechenden Fachanwalt im Bereich Web aufzusuchen. Meine persönliche Erkenntnis aus dem Blogbeitrag ist jedoch, dass es nicht falsch ist, den Verweis auf das Impressum im Footer der Seite unter zu bringen, wenn dieser eindeutig zu erkennen ist und am besten noch in einem entsprechenden Informationsblock auftaucht. Das könnte eine Footer-Navigation mit Links zu Kontakt, AGB, Impressum usw. sein oder auch ein Bereich, in dem die Kontaktdaten der Firma stehen und darunter der Link zum kompletten Impressum. Immerhin ist nicht immerPlatz in der eigentlichen Hauptnavigation der Seite. Diese sollte ja bekanntlich pro Ebene nicht unbedingt mehr als 7 Elemente beinhalten. Und das Impressum ist für die meisten Besucher der Seite sicher von sekundärer Bedeutung.
Hier der Beitrag im Shopbetreiber Blog: www.shopbetreiber-blog.de
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