Immer wieder stellt sich die Frage, was alles in ein Impressum zu schreiben ist. Da das ganze von Webseitenanbieter zu Webseitenanbieter etwas unterschiedlich ist, gibt es freundlicher Weise vom Bundesministerium der Justiz einen Leitfaden zur Impressumspflicht.
An diesem Dokument kann sich jeder orientieren. Es wird allerdings immer wieder darauf hingewiesen, das kein Anspruch auf Vollständigkeit oder gar Rechtsverbindlichkeit erhoben wird. Für den “normalen Hausgebrauch” dürften die Informationen allerdings ausreichend sein. In speziellen Fällen sollte aber sicher ein Anwalt mit weborientiertem Hintergrundwissen aufgesucht werden.
Der Leitfaden ist unter folgender Adresse zu finden: http://bmj.de/musterimpressum
[Update: 27.07.2009]
Hier noch ein Beitrag zum Thema: “Impressum bei Webseiten – Wie privat ist meine Homepage?”
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