AdWords von Google rechtswidrig?

Google.de

Nahezu jeder Internetuser kennt Google und hat darüber mindestens schon einmal eine Suche ausgeführt.  Neben dem organischen Suchergebnisteil gibt es aber auch noch bezahlte Suchergebnisse (auch sponsored Links genannt) rechts neben der Liste mit den Resultaten oder auch oberhalb der eigentlichen Suchergebnisse.

In diesen nicht organischen Teil gelangt man über die Schaltung von Google AdWords. Durch die Vergabe von Keywords kommt es zusammen mit den Eingaben in den Google Suchschlitz zu einem Matching und entsprechend wird passende Werbung angezeigt. Über Platzhalter kann man auch direkt die Suchbegriffe des Users im Werbetitel oder dem Text erscheinen lassen.

Nun kam es aber zu einer Klage, da Nutzer von Google Adwords Markenbegriffe von Konkurrenzfirmen für die eigenen Keywords verwendet haben. Der Bundesgerichtshof (Karlsruhe) hat diese Klage inzwischen an den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg übergeben. Was dabei rauskommt bleibt noch abzuwarten…

Aus dieser Sicht dürfte wohl aber klar sein, dass mit der Benutzung von fremden Markenbezeichnungen bei Google Adwords nicht zu spaßen ist. Sollte es wirklich als strafbar entschieden werden, kommt sicher eine riesen Abmahnungs- und Klagewelle ins Rollen. Also Finger davon!

Quelle: Fokus online (22. Januar 2009)

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