Google Analytics und das Problem des Datenschutz

Google Analytics ist ein beliebtes Tool, um zu analysieren, wie sich die User auf der Webseite “bewegen”, wie sie zur Webseite gelangt sind und welche Seiten innerhalb der Webpräsenz die meist aufgerufenen sind. Man spricht in dem Fall auch von Tracking.

Immer wieder gibt es allerdings Datenschützer, die die Dienste des Suchmaschinenanbieters Google datenschutzrechtlich in Frage stellen. Diese Zweifel sind sicher auch begründet, denn die Richtlinien, nach denen Google handelt basieren auf amerikanischem Recht. Das Internet kennt aber keine Ländergrenzen und somit kann es zu Konflikten in der Rechtssprechung kommen. RA Dr. Martin Schirmbacher hat zu diesem Thema einen Beitrag auf dem Shopbetreiber-Blog veröffentlicht.

Die Rechtslage scheint momentan in Deutschland noch widersprüchlich zu sein (siehe Artikel im Shopbetreiber-Blog). Die Interpretation des Fazit von Herrn Schirmbacher lässt also die Behauptung zu, dass man vorerst Google Analytics als Webseitenbetreiber verwenden kann. Meiner Meinung nach sollte hier zunächst eine einheitliche Rechtssprechung gefunden werden. Wenn das der Fall ist, wird Google sicher darauf reagieren und seine Angebote an die Gegebenheiten anpassen. Für alle, denen das zu unsicher ist, stehen alternative Trackingtools zur Verfügung, bei denen keine IP-Adressen gespeichert werden. Die IP-Adressen sind der Hauptangriffspunkt der Datenschützer – diese gehen davon aus, dass diese Adressen Rückschlüse auf die eigentliche Person zulassen und das widerspricht dem deutschen Recht laut Telemediengesetz.

Beitrag im Shopbetreiber-Blog: Reibt sich Google Analytics am Datenschutzrecht?

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