Netzschau KW 27 & 28/2013

Netzschau
Die aktuelle Netzschau hat sich ungewollt ein wenig in Richtung Webshop entwickelt. Angefangen bei der richtigen Produktempfehlung, über die Arbeit mit Referenzen bis hin zur richtigen Bewertung für die angebotenen Leistungen/Produkte gibt es einige interessante Anregungen. Ganz wichtig ist auch das Thema SEPA – das neue Zahlverfahren wird ab Februar 2014 eingesetzt und erfordert Anpassungen der Shops, die auch Lastschriftverfahren anbieten. Und wenn es dann doch mal mit der Bezahlung nicht so klappen will, dann ist auch ein korrekter Mahnlauf ganz wichtig, zu dem es diesmal auch einen aufklärenden Artikel gibt.

Überblick

Webshop: Tipps für die richte Produktempfehlung

Cross- und Up-Selling innerhalb von Webshops kann sich positiv auf die Füllmenge des Warenkorbs auswirken. Der Teufel liegt aber auch hier wieder im Detail, denn wenn unpassende Produkte ausgewiesen werden, kann das beim Kunden schnell einen negativen Eindruck hinterlassen. Ein klassisches Negativbeispiel kommt immer wieder gern von Amazon, wenn man nach dem kauf das selbe Produkt noch einmal als Empfehlung erhält. Die Ursache dürfte hier wohl in falschen Abfragen/Verknüpfungen beim Datamining liegen. Für den eigenen Shop kann das sicher besser umgesetzt werden. Was es zu beachten gilt, wird im Beitrag auf Konversionskraft recht anschaulich dargestellt.

Marketing: Referenzen richtig präsentieren

Klappern gehört zum Handwerk. Also sollte man auch mit seinen Referenzen werben und diese nicht vor potentiellen Kunden verstecken. Im Usabilityblog wurde zu diesem Thema ein Beitrag veröffentlicht, der gute Beispiele bringt, wie Referenzen richtig in Szene gesetzt werden können. Interessant dabei ist die Verknüpfung mit den eigenen Produkten und der Einsatz von Videobotschaften.

Recht: Wer muss für Inkassogebühren aufkommen?

Kunden, die nicht zahlen wollen – ein leidiges Thema für alle Shopbetreiber. Neben den Zahlungsausfällen kommen zusätzliche Kosten für die Verwaltung des Mahnlaufes sowie Portokosten hinzu. Für viele liegt der scheinbar letzte Ausweg in der Beauftragung eines Inkasso-Unternehmens. Doch wer muss am Ende für die ganzen Kosten aufkommen? Aus Sicht der der Shopbetreiber eindeutig der Kunde. Aber die deutschen Gerichte sehen das auch hier wieder einmal anders. Zum einen dürfen keine pauschalen Mahngebühren erhoben werden, die 3 Euro überschreiten (dabei stellt sich die Frage, warum ausgerechnet öffentliche Einrichtungen wie zum Beispiel Finanzämter schon bei der ersten Mahnung pauschal 5€ anrechnen) und die Beauftragung eines Inkassounternehmens ist laut den Gerichten auch überflüssig.

Im folgenden Beitrag wird die Thematik ausführlich beleuchtet. Wer sich für seinen Shop unsicher ist, sollte Kontakt mit seinem Steuerberater oder Rechtsanwalt aufnehmen.

Webshop: SEPA für Online-Händler

Das Thema SEPA war lange Zeit nur wirklichen Insidern vorbehalten. In der Öffentlichkeit wurde kaum darüber berichtet und auch jetzt wird erst nach und nach darüber aufgeklärt. Betreiber von Webshops mit Lastschrift als Zahlart sollten sich aber zeitnah intensiv mit der Thematik beschäftigen und ihr Shopsystem auf das neue Verfahren umstellen.

Im folgenden Artikel wird das SEPA-Verfahren grundlegend erklärt. Natürlich können auch die Ansprechpartner der eigenen Hausbank ausführliche Informationen dazu liefern.

Recht: Bewertungen und Fans kaufen – darf man das?

Produktbewertungen sind etwas tolles. Wenn diese auch noch überwiegend positiv sind, können sie ein wahrer Conversionsbooster sein. Aber wie bekommt man die Kunden dazu, überhaupt eine Bewertung zu verfassen? Dem gewieften Anbieter könnte der Gedanken kommen, dass der Kunde im After-Sales-Prozess eine freundliche Aufforderung erhält und ggf. mit einem Geschenk oder Rabatten animiert wird einen Text zu verfassen. Dabei ergeben sich zwei Fallstricke. Zum einen muss der Kunde explizit eingewilligt haben, dass er solche Mails vom Anbieter erhält und zum anderen haben Gerichte entschieden, dass solche Aufforderungen im Zusammenhang mit Rabatten oder Geschenken den Kunden beeinflussen. Es wird davon ausgegangen, dass der Kunde so eher eine positive Bewertung verfasst. Ähnlich verhält es sich bei der Aufforderung einer Unternehmensseite in einem Sozialen Netzwerk zu folgen. Mehr zum Thema im t3n-Artikel.

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